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BAG, 23.06.1975 - 1 ABR 35/75 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mehrere Obergesellschaften - Konzern - Mehrheitsprinzip für Entscheidungen
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- BAG, 18.06.1970 - 1 ABR 3/70
Mitbestimmung im Konzern
Auszug aus BAG, 23.06.1975 - 1 ABR 35/75
Zu Unrecht beruft sich der Rechtsbeschwerdeführer zun Nachweis einer Divergenz auf den Beschluß des Senats von 18. Juni 1970 - 1 ABR 3/70 - BAG 22, 390 -AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG 1952.In der Entscheidung vom 18. Juni 1970 hat der Senat darauf abgestellt, daß der Konzernbegriff im gesamten Aktienrecht einheitlich sei, und hat Ausführungen der Literatur zu § 329 AktG übernommen, der die Aufstellung von Konzernabschlüssen regelt und der auch für den Pall gelten soll, daß zwei Obergesellschaften, die zusammen über das überwiegende Aktienkapital des abhängigen Unternehmens verfügen, ihr Stimmrecht gepoolt und sich zu gemeinsamer Geschäftspolitik verpflichtet haben (BAG 22, 390 [394] = AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG 1952 [zu 2 a der Gründe]) Mit seinen Ausführungen, es sei "im Hinblick auf die Neukonzeption des Betriebsverfassungsgesetzes nicht zwingend geboten, der Regelung des § 329 AktG im Rahmen der Auslegung des Betriebsverfassungsgesetzes und des § 18 AktG maßgebliche Bedeutung beizumessen" (S. 8 der Entscheidungsgründe) weicht das Landesarbeitsgericht nicht von einem abstrakten Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts ab.